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Beantragung des Leihgeschäfts:
Bei einem Leihgeschäft muss ein beteiligter Verein das Leihgeschäft im Forum beantragen. Hier müssen folgende Daten genannt werden:
- Die beiden beteiligten Mitspieler (Er selbst + beteiligten Mitspieler)
- Name des verliehenen Spielers und den Verein
- Höhe der Leihgebühr und die Form des Leihgeschäfts (Preis pro Punkt oder feste Gebühr)
- Länge des Leihgeschäfts - Die Länge des Leihgeschäfts ist nicht begrenzt.
Nachdem der eine beteiligte User den Beitrag verfasst hat, muss der andere beteiligte User den Beitrag bestätigen. Am besten mit "Ich bestätige hiermit den Beitrag von XXX und unterschreibe den Vertrag mit deisem Beitrag".
Das Leihgeschäft gilt damit als von beiden Partein unterschrieben und kann ab dem Annehmen des Gebotes für den Spieler nicht mehr Rückgängig gemacht werden.
Jeder haftet für sich selbst. Wenn man durch das Leihgeschäft ins Minus rutscht oder nicht mit dem endgültigen Preis zufrieden ist, kann trotzdem nichts rückgängig gemacht werden und man ist selbst der Schuldige.
Keinerlei Beiträge, die mit dem Leihgeschäft zu tun haben, dürfen gelöscht werden. EDIT darf nur benutzt werden, wenn es der Com-Leiter erlaubt und aufpasst, was geEDITet wurde. |
Abschluss des Leihgeschäftes:
Wenn der Tag oder Punkt erreicht ist, an dem der Leihvertrag des Spielers ausläuft und ein fester Betrag beschlossen wurde, kommt der Spieler für 1€ wieder auf den TM und der Grundbesitzer kauft ihn für 1€ zurück.
Wenn eine Summe für jeden Punkt, den der verliehene Spieler in der Leihzeit gemacht hat, beschlossen wurde, wird der Betrag, der zu zahlen ist, bezahlt.
Das Leihgeschäft ist danach abgeschlossen. |
Kaufoption:
Kaufoptionen sind erlaubt. Dazu muss die Kaufoption im Vertrag stehen. Die Ablösesumme für die Kaufoption auch. Es muss vor der Ausleihe ein fester Preis für die Kaufoption festgelegt werden. Wenn nach dem Ende der "Leihzeit" der Spieler gekauft werden will, muss das nur der Spieler sagen, der ihn ausgeliehen hat und dann kaufen will. Dann wechselt der Spieler für den festgelegten Preis.
Der, der seinen Spieler mit Kaufoption verliehen hat, hat nichts mehr dagegen einzuwenden, wenn der Spieler dann gekauft werden will! Da ist jeder für sich selbst verantwortlich und muss aufpassen, was er macht, bzw wie hoch die Kaufoption ist!
Eine Kaufoption ist keine Pflicht! |
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Es sind noch keine Umfragen eingetragen worden!
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